Leistungen

HOAI ? Leistungsphasen ? Grundlagenermittlung ? Nachfolgend erläutern wir unsere Arbeitsbereiche stufenweise von der ersten Idee bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Grundlegendes / HOAI

Grundlage der Architektenleistungen - als auch der Architektenvergütung - ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie definiert anhand von 9 Leistungsphasen die Grundleistungen des Architekten. Die Phasen sind anhand des Bauablaufes gegliedert: die Phasen 1-4 reichen bis zur erfolgten Genehmigungsplanung, die Phase 5-7 beschreiben die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, die Phasen 8-9 widmen sich der Objektüberwachung (Bauleitung) und der Dokumentation.

In den nachfolgenden Unterpunkten wollen wir Ihnen einen Einblick in unsere Tätigkeitsfelder geben. Gerne sind wir bereit - in einem kostenlosen Beratungsgespräch bei Ihnen oder in unserem Büro – nähere Informationen zur Tätigkeit eines Architekten zu erläutern.

Grundlagenermittlung (HOAI Phase 1)

Die Grundlagen für Ihr Bauvorhaben werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Ein Raumprogramm bzw. Funktionsabläufe werden festgelegt, sowie die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen besprochen. Äußern Sie Ihre Wünsche, Ideen und Zukunftspläne, zeigen Sie uns Objekte oder Aufnahmen von Objekten, die Ihnen gefallen. Gerne stellen wir Ihnen Informationen anhand von Büchern oder Zeitschriften zur Verfügung oder zeigen Ihnen von uns realisierte Objekte. Wir beraten Sie anschließend zum gesamten Leistungsbedarf Ihres Bauvorhabens und geben Entscheidungshilfen, inwieweit weitere Planer (z.B. Statiker, Haustechniker Brandschutzingenieur) beteiligt werden müssen.

Vorplanung (HOAI Phase 2)

Wir fassen auf Grundlage Ihrer bzw. der gemeinsamen Annahmen die Planungsziele zusammen und erarbeiten ein Planungskonzept, welches anhand von Skizzen, Arbeitsmodellen oder ersten Zeichnungen dargestellt wird. Gegebenenfalls werden alternative Lösungsansätze diskutiert. Wir klären und erläutern die wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschafltichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge. Mit Behörden und Ämtern werden erste Verhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit der Planung geführt. Vorgaben und Erkenntnis von hinzugezogenen Fachplanern werden in die Planung integriert. Eine erste Kostenschätzung wird erstellt.

Entwurfsplanung (HOAI Phase 3)

Wir konkretisieren das Planungskonzept zu einem vollständigen Entwurf. Dieser wird anhand von Lageplan, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen in der Regel im Maßstab 1:100 dargestellt. Ergänzend erhalten die technische Berechnungen mit Angaben zu Wohn- und Nutzflächen und Umbauten Raum. Auf Wunsch erhalten Sie als Zusatzleistung 3D-Perspektiven oder ein Modell. Die weiteren Angaben der Fachplaner – insbesondere des Statikers – werden fortlaufend in die Planung eingearbeitet. Mit den beteiligten Behörden wird die Genehmigungsfähigkeit geklärt. Zur Kostenpräzisierung wird eine Kostenberechnung erstellt, die mit der Kostenschätzung der Vorplanung verglichen wird.

Genehmigungsplanung (HOAI Phase 4)

Die Entwurfsplanung wird um die erforderlichen Bauvorlagen ergänzt. Abhängig vom Genehmigungsverfahren sind weitere Angaben bzw. Formulare (z.B. Betriebsbeschreibungen) auszuarbeiten. Bei Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht (BImSch) werden zusätzlich Anlagenbeschreibungen, Ablauf- und Fliesspläne und ggf. Immissionsbetrachtungen nach TA-Luft von uns erstellt. Nach Ihrer Unterschrift werden die Antragsunterlagen der entsprechenden Behörde vorgelegt. Gegebenenfalls werden nach Rückäußerungen der Genehmigungsbehörde Ergänzungen oder Änderungen des Antrages vorgenommen.

Ausführungsplanung (HOAI Phase 5)

Auf Grundlage des Entwurfs und gegebenenfalls festgelegter Auflagen aus der Baugenehmigung erstellen wir Ausführungspläne - in der Regel im Maßstab 1:50 – sowie wichtige Details in größeren Maßstäben bis hin zum Maßstab 1:1. Die Ergebnisse der einzelnen Fachplaner werden in die Ausführungsplanung integriert, Materialien des Bauwerkes bemustert und festgelegt. Die Ausführungsplanung wird während der Objektausführung fortgesetzt, da in der Praxis häufig Leistungsphasen parallel laufen, um einen zeitnahen Bauablauf zu gewährleisten.

Vorbereitung der Vergabe (HOAI Phase 6)

Basierend auf der Ausführungsplanung erfolgen die Massenermittlung und das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen. Positionsweise wird das Bauvorhaben bzw. die einzelnen Bauteile quantitativ und qualitativ beschrieben. Zusammen mit Ihnen legen wir eine Firmenliste fest, jede der gewünschten Firmen erhält dann in Form der Ausschreibung eine neutrale und gleiche Grundlage für ihre Kalkulation.

Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI Phase 7)

Die eingeholten Angebote der Firmen werden von uns geprüft und anhand eines Preisspiegels gewertet. Anschließend werden Vergabegespräche und Verhandlungen mit den günstigsten Bietern geführt. Als Ergebnis werden von uns Werkverträge zwischen Ihnen – als Auftraggeber – und für die beauftragten Firmen – als Auftragnehmer - erstellt. Der nun vorliegende Kostenanschlag aus den einzelnen Vertragssummen wird mit der Kostenberechnung der Entwurfsplanung verglichen und kontrolliert.

Objektüberwachung (HOAI Phase 8)

Anhand der festgelegten Firmen und eines Bauzeitenplanes beginnen nun die Bauarbeiten. Wir überwachen und koordinieren die Baustelle bzw. die Firmen hinsichtlich der geforderten Ausführung und der zeitlichen Vorgaben. Neben unserer Arbeit vor Ort findet ein weitere Teil der Objektüberwachung im Büro statt: Anzeigen und Abnahmen werden der Behörde mitgeteilt bzw. mit ihr durchgeführt, Rechnungen geprüft und freigegeben, Ausführungs-, Zeit- und Kostenpläne an die aktuellen Gegebenheiten (z.B. Änderungswünsche des Bauherren) angepasst und fortgeschrieben. Nach Fertigstellung einer Bauleistung (Gewerk) nehmen wir diese zusammen mit dem Unternehmer ab und fordern ggf. eine Mängelbeseitigung von Seiten des Unternehmers. Wir führen für Sie eine Rechnungsliste, die Skonto, Nachlässe und Sicherheitseinbehalte verwaltet und einen permanenten Vergleich zur Kostenberechnung der Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe bietet. Nach Beendigung der Baumaßnahme resultiert dieses in der Kostenfeststellung.

Objektbetreuung und Dokumentation

Innerhalb der Verjährungsfristen bearbeiten wir die ggf. auftretende Mängelfeststellung und Mängelbeseitigung gegenüber dem bauausführenden Unternehmen. Einbehaltende Sicherheitsleistungen werden von uns verwaltet und zu gegebener Zeit freigegeben. Die zeichnerischen und rechnerischen Ergebnisse des Bauvorhabens werden von uns zusammengestellt.

Gutachten

Für eine Gebäudebewertung erstellen für Sie Wertgutachten im Sachwert- und Ertragswertverfahren. Desweiteren bieten wir Ihnen eine gutachterliche Begleitung bei Versicherungsschäden (z.B. Brandschaden) an.

Sonstige Leistungen

Bestandsaufnahme und Erstellen von Bestandsplänen
Modellbau und 3D-Modellierung (Gebäudeperspektiven)
Objektbegehungen im Vorfeld eines Gebäudekaufes
Immissionsbetrachtung für Gerüche und Ammoniak für landwirtschaftliche Betriebe nach TA-Luft und VDI