Grundlage der Architektenleistungen - als auch der Architektenvergütung - ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie definiert anhand von 9 Leistungsphasen die Grundleistungen des Architekten. Die Phasen sind anhand des Bauablaufes gegliedert: die Phasen 1-4 reichen bis zur erfolgten Genehmigungsplanung, die Phase 5-7 beschreiben die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, die Phasen 8-9 widmen sich der Objektüberwachung (Bauleitung) und der Dokumentation.
In den nachfolgenden Unterpunkten wollen wir Ihnen einen Einblick in unsere Tätigkeitsfelder geben. Gerne sind wir bereit - in einem kostenlosen Beratungsgespräch bei Ihnen oder in unserem Büro – nähere Informationen zur Tätigkeit eines Architekten zu erläutern.